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   OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03   

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https://dejure.org/2005,28302
OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03 (https://dejure.org/2005,28302)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2005 - 2 LB 4/03 (https://dejure.org/2005,28302)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 2 LB 4/03 (https://dejure.org/2005,28302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Notenverbesserung der Zweiten juristischen Staatsprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs 4 JAG ND; Art 3 Abs 1 GG; Art 12 Abs 1 GG
    Beurteilungsmaßstab; Bewertungsfehler; Bewertungsspielraum; Chancengleichheit; Darstellung; Fachfrage; fachwissenschaftliche Richtigkeitskontrolle; Hausarbeit; Neubewertung; Note ausreichend; prüfungsspezifische Bewertung; Richtigkeitsmaßstab; Verschlechterungsverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    Dieses Verständnis vom Begriff der Fachfrage liegt der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde, in der bezüglich der in Rede stehenden Abgrenzung entscheidend auf die Richtigkeit oder die Vertretbarkeit der Antworten des Prüflings abgestellt wird (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, DVBl. 1998, 404 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385).

    Zu diesen prüfungsspezifischen Wertungen, die letztlich der Entscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE, a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 16.03.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 a.a.O.; Nds.OVG, Beschl. v. 02.07.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    13/98 -, NVwZ 2000, 915 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395).

    Aus diesem zuletzt genannten Grund ist es den Prüfern - anders als der Kläger meint - daher grundsätzlich auch nicht verwehrt, sich nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen des Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer als Mängel bezeichneter Begründungselemente darauf zu berufen, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung der Prüfungsleistung vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend zu halten (BVerwG, Urt. v. 19.07.1999 - 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211 = NJW 2000, 1055, 1056 ff.; Beschl. v. 28.04.2000 - 6 B.

  • BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98

    Prüferbezogene Statistiken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Prüfung nur dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfGE, a.a.O. S. 53 f; BVerwG, Beschl. v. 11.08.1998, DVBl. 1998, 1351).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97

    Teilweise Wiederholung der 2. jur. Staatsprüfung;; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    Zu diesen prüfungsspezifischen Wertungen, die letztlich der Entscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE, a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 16.03.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 a.a.O.; Nds.OVG, Beschl. v. 02.07.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 a.a.O.; Nds.OVG, Urt. v. 27.01.1999 - 10 L 6146/96 -).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die von einem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f; BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 686 f).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die von einem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f; BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 686 f).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    Damit geht § 13 Abs. 4 Satz 2 NJAG a. F. über die allgemeine Forderung der Rechtsprechung, dass es grundsätzlich ausreiche, wenn mit der Neubewertung der ursprüngliche Prüfer betraut werde und nur in Ausnahmefällen neue Prüfer heranzuziehen seien, hinaus (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 7.02 - NJW 2003, 1063 = BayVBl. 2003, 507 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402).
  • OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der einstweiligen Neubewertung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03
    Insoweit kann vorhandenes als richtig oder vertretbar zum Ausdruck gebrachtes Wissen des Prüflings nicht von vornherein mit Blick auf andere vertretbare Lösungsmöglichkeiten der Prüfungsaufgabe abqualifiziert werden (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.11.2000 - 3 V 26/00 -, NVwZ 2001, 942).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2007 - 2 LA 1208/06

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung einer ersten juristischen Staatsprüfung;

    Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915) eine solche Ausnahme in einem Fall wie dem vorliegenden jedoch dann als gegeben an, wenn die Prüfer vermeintliche Fehler des Prüflings ausdrücklich und nachvollziehbar als geringfügig oder sogar als unerheblich bezeichnen und bei der Notenbildung wie hier nur auf ganz bestimmte Aspekte der Aufgabenbewältigung abstellen (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 2.2.2005 - 2 LB 4/03 -, juris).
  • VG Arnsberg, 07.04.2020 - 9 K 37/19
    OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 LB 4/03 -,juris, Rn. 23.
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